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Vertrag
Abrechnungsprüfungsvereinbarung (gültig bis 31.12.2015)


Gekündigt von LVSK zum 31.12.2015

Nach § 106a SGB V obliegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Plausibilität der vertragsärztlichen Abrechnungen (Abrechnungsprüfung) den Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 106a Abs. 2 SGB V) und den Krankenkassen (§ 106a Abs. 3 SGB V). Die ... mehrKassenärztliche Bundesvereinigung
und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu nach § 106a Abs. 6 SGB V Richtlinien (im folgenden RiLi) zu erlassen (Deutsches Ärzteblatt 2004, S. A 2555 ff.). Die KV Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) setzen mit dieser Vereinbarung die gesetzliche Pflicht nach § 106a Abs. 5 SGB V um, auf Landesebene gemeinsam und einheitlich die Durchführung der Abrechnungsprüfung zu konkretisieren. Die RiLi sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Soweit sich diese Vereinbarung auf Vertragsärzte bezieht, gilt sie auch für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich
geleitete Einrichtungen, zugelassene Einrichtungen nach § 311 SGB V, zugelassene Krankenhäuser, Fachwissenschaftler der Medizin sowie Medizinische Versorgungszentren und dort tätige Ärzte entsprechend, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung finden keine Anwendung auf die Prüfung der Abrechnung der im § 1 Absatz 2 und 3 der RiLi definierten Bereiche.

... weniger

 

 

Gültig ab

von 01.10.2006 bis 31.12.2015

 

Vertragspartner

AOK - zugleich handelnd für LKK MOD (als Landesverband)
See-Krankenkasse
Knappschaft
Verwaltungsstelle Chemnitz
BKK-Landesverband Ost
Landesrepräsentanz Sachsen
AOK - zugleich handelnd für See-Krankenkasse
AEV (Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.)
IKK Sachsen

VdAK (Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.)

 

Abrechnungsprüfung

 

Hauptdokument