Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexbehandlung (KSV-Psych)
Das neue vom G-BA entwickelte Programm regelt eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke erwachsene Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Für eine zeitnahe und aufeinander abgestimmte Versorgung sollen sich Ärzte verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Neurologie und Psychosomatik sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu regionalen Netzverbünden zusammenschließen und unter anderem mit Krankenhäusern, mit der häuslichen psychiatrischen Pflege sowie anderen Gesundheitsberufen wie der Sozio- und Ergotherapie kooperieren.
Bezugs- und Koordinationspersonen übernehmen besondere Aufgaben im Netzverbund.
Zentraler Ansprechpartner für die Patienten in dem Programm sind die Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten des Netzverbundes. Sie koordinieren die Therapie in enger Abstimmung mit den anderen beteiligten Gesundheitsberufen auf Basis eines patientenindividuellen Behandlungsplans.
Eine koordinierende nichtärztliche Fachkraft unterstützt den Patienten und entlastet die beteiligten Gesundheitsberufe organisatorisch.
Die Netzverbünde benötigen eine Genehmigung der KV, um die Leistungen der Komplexversorgung (neuer Abschnitt 37.5 EBM ab 01.0ktober 2022) abrechnen zu können.
Dazu müssen der Netzverbundvertrag und die Kooperationsverträge mit allen weiteren Anforderungen vorliegen. Ein Antragsformular unterstützt Sie beim Abgleich der Genehmigungsvoraussetzungen und ist im rechten Seitenbereich bereitgestellt.