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Verordnung Soziotherapie

Grundlagen für die Verordnungsfähigkeit der Soziotherapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Paragraph 37a SGB V
  • Paragraph 132b SGB V
  • Paragraph 92 Abs. 1 SGB V
  • Soziotherapie-Richtlinien gemäß § 92 SGB V

Folgende Verordnungsvordrucke sind zu nutzen:

  • Muster 26 - Verordnung von Soziotherapie und
  • Muster 28 - Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie

Die Formulare können aufgrund der Genehmigungspflicht zur Verordnung durch die KV Sachsen ab Mitte September über die Abteilungen Allgemeine Verwaltung der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle bezogen werden.
 

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Soziotherapie: Broschüre und Themenseite der KBV bietet Hinweise zur Verordnung

Eine 12-seitige Broschüre bietet Hinweise zur Verordnung von Soziotherapie – ein Hilfsangebot für psychisch schwer kranke Patienten. Sie werden mithilfe der Soziotherapie unterstützt, selbstständig ambulante Therapieangebote in Anspruch zu nehmen und möglichst eigenständig zu leben.

Die Themenseite und das  Serviceheft der KBV „Soziotherapie“ finden Sie  hier

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Grundsätze (Auswahl)

Soziotherapie soll schwer psychisch Kranken die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen soll der Patient in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen. Auf der Grundlage von definierten Therapiezielen ist die Soziotherapie eine koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für den Patienten.

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Verordnung von Soziotherapie

Die Indikationsstellung bzw. Verordnung kann durch folgende Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen:

  • Neurologie
  • Nervenheikunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)

Eine Verordnung zur Soziotherapie kann auch erfolgen durch:

  • psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V oder
  • Fachärztinnen und Fachärzte der psychiatrischen Institutsambulanzen.

Die Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Voraussetzungen für die Genehmigung und das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite Soziotherapie (Genehmigungspflichtige Leistungen).

Andere Vertragsärzte können, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass bei dem Patienten eine Indikation für Soziotherapie vorliegt, diesen zu einem entsprechend qualifizierten Arzt überweisen. Ist der Patient nicht in der Lage, diese Überweisung selbstständig in Anspruch zu nehmen, kann der Arzt einen soziotherapeutischen Leistungserbringer per Verordnung für maximal fünf Therapieeinheiten hinzuziehen (Vordruck-Muster 28).

Mit Ausnahme der oben genannten Verordnung (bis zu 5 Therapieeinheiten, Muster 28) bedarf jede Verordnung von Soziotherapie der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.

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Leistungserbringer Soziotherapie

Der zur Verordnung berechtigte Arzt erstellt zusammen mit dem Soziotherapeuten und dem Patienten einen Betreuungsplan (Vordruck-Muster 27). Die Behandlung selbst erfolgt durch nichtärztliche Leistungserbringer, die von den Krankenkassen benannt werden.

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