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Codein: Ab 20.07.2015 Anwendungsbeschränkungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten

Ab dem 20.07.2015 gelten neue Anwendungsbeschränkungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit codeinhaltigen Arzneimitteln. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte, dass zur Risikominimierung

  • Codein bei der Anwendung für Kinder unter 12 Jahren kontraindiziert ist und deshalb bei dieser Patientengruppe nicht angewendet werden darf und
  • die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht empfohlen wird.


Weitere Informationen für Patienten und medizinisches Fachpersonal finden Sie auf der Homepage des BfArM:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/a-f/codein3.html


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