Zum 1. Juli 2015 treten die Änderungen der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung und der Medizinprodukteabgabeverordnung in Kraft. Zukünftig müssen sowohl für die Verordnung von - verschreibungspflichtigen - Arzneimitteln als auch von Medizinprodukten der vollständige Name (Vor- und Nachname) sowie die Telefonnummer der Arztpraxis zur Kontaktaufnahme angegeben werden.
In den Praxisverwaltungssystemen können die Einstellungen für den Aufdruck des Arztstempels auf das Rezept in der Regel durch den Anwender konfiguriert werden, sodass eine entsprechende Änderung leicht möglich sein sollte. Näheres hierzu sollten Ärzte bei Bedarf bei den Herstellern ihrer Praxisverwaltungssysteme erfragen.
Weiterführende Hinweise haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
- Verordnung und Prüfwesen/st-