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Verordnung von Sicherheitskanülen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich

Aus aktuellem Anlass bitten wir um Beachtung, dass die Verordnung von sicheren Instrumenten für Patienten in der ambulanten oder stationären Pflege zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist, da der Schutz von Pflegepersonal zu den Aufgaben des Arbeitgebers und nicht der Versichertengemeinschaft gehört. Die Arbeitsgeräte sind mit den Pflegesätzen der Gesetzlichen Pflegeversicherung abgegolten.

                                                                                                  - Verordnung und Prüfwesen/st -