Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf einen Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung 2023 verständigt.
Das Wirtschaftlichkeitsziel zu Antiglaukomatosa wird aufgrund der Verfügbarkeit von Tafluprost-haltigen Generika zum 1. April 2023 angepasst: Tafluprost wird den Zielsubstanzen zugeordnet und der Zielwert auf 96,2 % angehoben.
Somit ergeben sich für Fachärzte für Augenheilkunde für die Zielwertprüfung folgende Wirtschaftlichkeitsziele:
PG | PG-Bezeichnung | Ziel-Nr. | Ziel | Beschreibung | Quote |
040 | Augenheilkunde | 040/e | Antiglaukomatosa | Anteil Mono- und Kombinationspräparate mit generikafähigen Wirkstoffen mindestens | 93,5% (1. Quartal) |
96,2% (ab 2. Quartal) | |||||
040/f | IVOM: | Anteil Rabattarzneimittel mindestens | 90,0%
|
Weiterhin wird beim qualitativen Ziel zur Migräneprophylaxe ein Hinweis auf Praxisbesonderheiten gemäß § 130b SGB V aufgenommen. Die aktuelle Arzneimittelvereinbarung finden sie unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder Verordnungen > Arznei und Verbandmittel
- Verordnungs- und Prüfwesen/cz -