Die monoklonale Antikörper-Kombination Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab) zur Präexpositionsprophylaxe von Covid-19 ist seit dem 15. Juni 2022 auch über den normalen Vertriebsweg (Pharmagroßhandel und Apotheken) erhältlich und kann durch eine patientenindividuelle Verordnung auf Muster 16 zu Lasten der entsprechenden Krankenkasse verordnet werden. Diese Rezepte können ab sofort in jeder öffentlichen Apotheke eingelöst werden.
Die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erfolgt in diesen Fällen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und nicht mehr über die Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV). Sofern die Leistung im Krankenhaus erbracht wird, ist dies im Rahmen einer ambulanten Behandlung durch ermächtigte Ärzte möglich. Auch hier wird nach dem EBM abgerechnet.
Die Beratungen zu einer Abrechnungsziffer zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Verhandlungen informieren wir Sie hierüber schnellstmöglich.
Bisher konnte dieses Arzneimittel ausschließlich über zentrale Stern- und Satellitenapotheken kostenlos bezogen werden und gemäß MAKV abgerechnet werden. Aktuell lagern noch wenige vom BMG zentral beschaffte Packungen bei den bekannten Stern- und Satellitenapotheken, deren Bezug und Vergütung weiterhin gemäß der aktuellen Monoklonalen-Antikörper-Verordnung (MAKV) erfolgen kann. Wir empfehIen daher, zunächst diese Restbestände aufzubrauchen, da hier die Leistungsabrechnung bereits geklärt ist.
-Verordnung und Prüfwesen-