Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, verlieren die jetzigen Formulare ab dem
3. Quartal 2022 ihre Gültigkeit. Die neuen Formulare sollten daher rechtzeitig bei der Vordruck Leitverlag GmbH bestellt werden. Den Softwareherstellern wird zeitgleich das Muster 61 zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt. Die Aktualisierungen umfassen vorrangig die geriatrische Rehabilitation sowie die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen des Versicherten.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
- Angabe von geriatrietypischen Diagnosen
- Angaben zu Funktionstests bezüglich der geriatrischen Rehabilitationsbedürftigkeit
- Ankreuzfeld für Zuweisungsempfehlung in eine geriatrische Rehabilitation
- Zusammenfassung der Angaben über bisherige Interventionen und Maßnahmen
- Neuer Formularteil E für Einwilligungserklärungen von Versicherten
Voraussichtlich wird ab Juni 2022 eine Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit ausführlichen Erläuterungen erscheinen. Hierzu werden wir Sie noch einmal gesondert informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
- Verordnungs- und Prüfwesen/mau -