Im März 2022 informierte die BARMER zu ihrem Rabattvertrag für Ertugliflozin (Steglatro®), obwohl die frühe Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass schon die Fixkombination Sitagliptin/Ertugliflozin keinen Zusatznutzen erhalten hat und demnach im Medikationskatalog als "nachrangig" eingestuft wurde.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. med. Sylvia Krug, zeigte sich irritiert über dieses Vorgehen. „Das konterkariert alles, was wir unseren Kolleginnen und Kollegen zum Umgang mit Präparaten vor Abschluss einer frühen Nutzenbewertung raten.“
Grundsätzlich sollte bei der Verordnung von Präparaten, die sich noch im Prozess der frühen Nutzenbewertung befinden, Zurückhaltung geübt werden, da diese ggf. nach Beendigung des Verfahrens unwirtschaftlich sein können. Im ungünstigen Fall müssen Patienten dann auf ein anderes Präparat umgestellt werden. Das ist mit Erklärungsaufwand verbunden und trägt nicht zur Adhärenz der Patienten bei.
- Verordnung und Prüfwesen/jac -