Damit kann künftig die Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung in ausgewählten Bereichen der Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie zu einem definierten Anteil durchgeführt werden.
Zur Einführung des neuen § 16b „Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistung“ in die Heilmittel-Richtlinie möchten wir auf folgendes Hinweisen:
Ausstellen der Heilmittelverordnung
- Ist eine telemedizinische Behandlung möglich, ist keine Kennzeichnung auf der Heilmittelverordnung anzugeben.
- Liegt aus ärztlicher Sicht ein wichtiger Grund gegen eine Videobehandlung vor, ist ein Ausschluss auf dem Muster 13 im Feld „ggf. Therapieziele/weitere med. Befunde und Hinweise“ vorzunehmen.
- Ergibt sich im Laufe der Heilmittelbehandlung, dass diese auch per Video geeignet ist, so kann diese auch telemedizinisch erfolgen. Die Änderungen dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arzt, Patient und Therapeut erfolgen. Eine erneute Unterschrift des Arztes auf der Verordnung ist nicht notwendig.
Vorgaben für die Durchführung
- Die Heilmittelbehandlung per Video muss in Echtzeit erfolgen.
- Die Entscheidung wird grundsätzlich zwischen Patient und Therapeut getroffen.
- Die erste Behandlung und Verlaufskontrollen erfordern einen unmittelbar persönlichen Kontakt.
- Wird während einer Behandlung per Video das Therapieziel nicht erreicht, muss die Behandlung im persönlichen Kontakt fortgesetzt werden.
Telemedizinische Leistungen in der Physiotherapie
In der Physiotherapie sind derzeit nachfolgend aufgeführte Heilmittel als telemedizinische Leistung möglich. Die Vergütungen entsprechen dabei den Preisen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden.
Verordnungsfähiges Heilmittel | Anteil an verordneten Behandlungseinheiten |
Allgemeine Krankengymnastik (KG) -Einzelbehandlung | kann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden |
Allgemeine Krankengymnastik (KG) -Gruppenbehandlung | kann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden |
Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane (KG Muko) | kann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden |
KG-ZNS-Kinder nach Bobath | von den verordneten Behandlungseinheiten können bis zu 3 Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden, dies gilt insbesondere für die Anleitung der Bezugspersonen |
KG-ZNS-Erwachsene nach Bobath | von den verordneten Behandlungseinheiten können bis zu 3 Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden, dies gilt insbesondere für die Anleitung der Bezugspersonen |
Manuelle Therapie | von den verordneten Behandlungseinheiten kann bis zu 1 Behandlungseinheit als telemedizinische Leistung erbracht werden |
Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
In den Bereichen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ergotherapie ist eine telemedizinische Behandlung noch nicht möglich. Zurzeit werden die bundeseinheitlichen Verträge (§125 Abs. 2a SGB V) zwischen GKV Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer unter Einberufung der Schiedsstelle entsprechend angepasst.
Ernährungstherapie
In der Ernährungstherapie kann die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Dabei sind bis zu 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video und bis zu 30 Minuten des Kontingents als telefonische Beratung möglich.
- Verordnung- und Prüfwesen/mau -