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Richtgrößen und Ziele der Arzneimittelvereinbarung 2022

Richtgrößen im Arzneimittelbereich 2022

Die Richtgrößen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich für 2022 wurden in den meisten Fachgruppen gesteigert. Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen vereinbart wurden, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Eine Übersicht über die Richtgrößen für das Jahr 2022 finden Sie hier:

Richtgrößen Übersicht 2022

Ziele im Arzneimittelbereich 2022

Die Wirtschaftlichkeitsziele wurden für das kommende Jahr inhaltlich nicht verändert. Die Quotensteigerungen fielen dieses Mal auch im fachärztlichen Bereich insgesamt moderat aus. Die KV Sachsen konnte erreichen, dass die Zielquoten bis auf wenige Ausnahmen unterhalb von 90 Prozent blieben. Teilweise wurden die Quoten stabil gehalten oder sogar abgesenkt. Die Medikationskatalogquote steigt im hausärztlichen Bereich auf 87,5 Prozent. Damit sollte nach Ansicht der Vertragspartner ein ausreichend hoher Anteil an Nichtzielsubstanzen zur Versorgung von Patienten verbleiben, bei denen Zielsubstanzen (im Medikationskatalog = Standard- bzw. Reserve) nicht (mehr) eingesetzt werden können. Eine Übersicht über die Ziele im Arzneimittelbereich 2022 finden Sie hier:

Wirtschaftlichkeitsziele 2022

Nähere Informationen zu den im Jahr 2022 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte dem Beitrag zur Arzneimittelvereinbarung 2022 im Heft 01/2022 der KVS-Mitteilungen.

Arzneimittelvereinbarung 2022

Richtgrößen 2022

                                                    -    Verordnungs- und Prüfwesen/jac –