In den KVS-Mitteilungen Ausgabe 4/2021 erhalten Sie nochmalige Ausführungen zur Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie. Aufgegriffen wurden diese durch Ihre Anfragen und Hinweise durch die Krankenkassen.
Im Hinblick auf mögliche Fehlerquellen verweisen wir hier noch mal auf den Beitrag und bitten Sie um Beachtung der Hinweise zu den Themen:
- der Verordnungsfall (vorher Regelfall),
- orientierende Behandlungsmenge,
- und langfristiger Heilmittelbedarf.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
Neue Heilmittel-Richtlinie seit 1. Januar 2021 - Hinweise zur Umsetzung
- Verordnungs- und Prüfwesen/mau-