Wir informieren im Folgenden über die auf Bundesebene abgeschlossenen Vereinbarungen zur Vergütungserhöhung in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Die Heilmittelpositionspreise im Bereich der Physiotherapie steigen rückwirkend zum 1. April 2021 durchweg um 1,15 Prozent.
Für den Bereich der Logopädie gilt ein neuer, bundeseinheitlicher Versorgungsvertrag, der Steigerungsraten in vier Stufen vorsieht. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 tritt die erste Vergütungserhöhung in Kraft. Die vierte Stufe wird ab 1. Oktober 2023 wirksam. Hinweisen möchten wir auf die neu aufgenommene Leistung „Bericht auf besondere Anforderung“ (X3303). Hier können Ärzte, der Medizinische Dienst oder andere vergleichbare Institutionen einmal im Kalenderjahr einen zusätzlichen, ausführlichen Bericht anfordern.
Auch die Versorgung mit podologischen Leistungen und deren Vergütung fußt seit dem 1. Januar 2021 auf einem neuen bundeseinheitlichen Vertrag. Neben Befundung und Hausbesuch gibt es nur noch zwei Leistungspositionen: die „Podologische Behandlung klein“ und die „Podologische Behandlung groß“. Kurze Hinweise zur Handhabung dieser beiden Leistungspositionen geben wir in der entsprechenden Vergütungsliste.
Die aktuellen Vergütungslisten können Sie einsehen unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Heilmittel
Die KV Sachsen wird unmittelbar nach erfolgtem Vertragsabschluss im Bereich der Ergotherapie mit den sächsischen Krankenkassen in Verhandlung zu einer neuen Heilmittelvereinbarung treten, die auch die notwendigen Richtgrößensteigerungen enthalten wird.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
- Verordnungs- und Prüfwesen/mau -