Ab dem 15. April 2020 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein neues T-Rezeptformular aus.
Folgende Anpassungen/Änderungen wurden vorgenommen:
- Auf der Rückseite von Teil II des T-Rezeptes wurde ein Feld für den Apothekenstempel ergänzt, um die Umsetzung der Anforderungen entsprechend der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1) zu erleichtern.
- Die T-Rezeptnummer wurde auf sieben Ziffern erweitert.
Eine Abbildung der Vorder- und Rückseiten des neuen T-Rezeptes (Teil I und II) finden Sie hier. Die alten T-Rezepte behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
- Verordnung - und Prüfwesen/jac -