Die Diagnose Lipödem wurde zum 1. Januar 2020 auch ohne Vorliegen eines Lymphödems als Indikation für eine manuelle Lymphdrainage in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen (siehe 6. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V).
Gleichzeitig wird das Lipödem Stadium I bis III (ICD-10-Codes E88.20, E88.21, E88.22) als Indikation in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe eingegliedert. Die Kosten für die Verordnung des Heilmittels werden damit bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht berücksichtigt. Bitte nehmen Sie dafür die entsprechende Kennzeichnung in Form der korrekten Angaben des ICD-10-Codes auf dem Verordnungsblatt vor. Die vorgenannten Änderungen sollten hierfür rechtzeitig Eingang in die zum 1. Januar 2020 zu implementierenden Software-Updates (PVS-Update) gefunden haben.
Die Aufnahme wird zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Dann sollen erste Ergebnisse aus der Erprobungsstudie zur Liposuktion vorliegen, von der auch Erkenntnisse zum Nutzen der konservativen Behandlung – einschließlich manueller Lymphdrainage – erwartet werden.
Hinweis:
Ab 1. Oktober 2020 wird eine umfangreich überarbeitete Heilmittel-Richtlinie sowie ein neuer Heilmittel-Katalog in Kraft treten. Mit den enthaltenden Änderungen wird auch ein neues Vordruck-Muster 13 Gültigkeit erlangen. Die KV Sachsen wird zu den Neuheiten ab Frühjahr 2020 in speziellen Informationsveranstaltungen, Heilmittel-Workshops und in ihren Medien informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
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