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Richtgrößen im Arzneimittel- bzw. Heilmittelbereich 2020

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2020 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel verständigt. Die betreffenden Vereinbarungen befinden sich im Unterschriftsverfahren.

Im Arzneimittelbereich wurde das gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent erhöhte Richtgrößenvolumen genutzt, um die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen anzuheben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2019 unter dem gewichteten Verordnungsfallwert des Jahres 2018 lag (Dermatologen, Gastroenterologen). Die Richtgrößen der übrigen Prüfgruppen blieben unverändert, da diese nur leicht über den jeweiligen Verordnungsfallwerten des Jahres 2018 lagen.

Im Heilmittelbereich konnte wie in den Vorjahren ein deutlicher Anstieg des Ausgabenvolumens verhandelt werden (+ 8,83 Prozent). Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende Preisentwicklung bei den Heilmitteln zurückzuführen. Diese Anhebung wirkt sich jedoch aufgrund anderer Faktoren sehr unterschiedlich auf die einzelnen Richtgrößen aus. Diese sind wie in den Vorjahren um den Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf zu bereinigen, da diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Dieser zu bereinigende Anteil ist in den mit Richtgrößen belegten Prüfgruppen unterschiedlich hoch. Er betrug im Jahr 2018 durchschnittlich 30 Prozent bei einer Spreizung von 11,6 Prozent bis 68,6 Prozent. Der durchschnittliche Anteil stieg damit gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 Prozentpunkte, was zugleich zu einer entsprechend verminderten Anhebung des Richtgrößenvolumens führte. Dies und die in den Prüfgruppen insgesamt zu beobachtende Verordnungsentwicklung waren bei der Festlegung der Richtgrößen für das Jahr 2020 zu berücksichtigen. In drei Prüfgruppen (Chirurgen, Neurologen und Orthopäden) mussten die Richtgrößen abgesenkt werden, da die aktuellen Richtgrößen zwischen 35 und 43 Prozent über dem Verordnungsfallwert des Jahres 2018 lagen. Die für das Jahr 2020 vereinbarten Richtgrößen liegen in diesen Gruppen aber immer noch zwischen 23 und 30 Prozent über der genannten Vergleichsgröße, so dass die Absenkungen vertretbar erscheinen. In den übrigen sechs Prüfgruppen wurden die Richtgrößen um ca. 7,7 Prozent gesteigert.

Die Übersicht zu den im Jahr 2020 geltenden Richtgrößen finden Sie hier.
                                                                                                -Verordnung- und Prüfwesen/mae-