In der häuslichen Krankenpflege stehen jetzt für die akute Wundversorgung und die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden neue, bedarfsgerechtere Leistungsangebote zur Verfügung.
Mit Inkrafttreten der aktuellen Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) am 6. Dezember 2019 sind die Leistungen zur Wundversorgung erweitert und neu strukturiert. Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen sind den aktuellen medizinischen Erkenntnissen angeglichen.
Die Änderungen in der HKP-RL auf einen Blick:
- Vorrangige Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden in der Häuslichkeit
- Bindung der Leistungserbringer an die ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkassen
- Verbesserte Kommunikation zwischen Pflegedienst und ärztlicher Praxis
Die Änderungen des Leistungsverzeichnisses der HKP-RL:
- Differenzierung der Wundversorgung (Nr. 31 und 31a)
- Dekubitusbehandlung (Nr. 12)
- Kompressionstherapie und stützende Verbände (Nr. 31b und 31c)
Verordnung auf Vordruck-Muster 12
Die Verordnung der Leistungen häuslicher Krankenpflege erfolgt weiterhin auf Muster 12. Die bei der Wundversorgung anzuwendenden Präparate sind auf der HKP-Verordnung anzugeben; ebenso die dazugehörige Dauer und Häufigkeit dieser Präparate. Die Verordnung dieser Präparate erfolgt weiterhin auf Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt). Die Präparate unterliegen den Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel, soweit für die betreffende Prüfgruppe solche vereinbart wurden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der von der KBV bereitgestellten
Information zur Häuslichen Krankenpflege
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
- Verordnung- und Prüfwesen/mau -