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Arzneimittelvereinbarung 2019 - Änderung der Zielsubstanzen im Ziel Urologika ab 1.10.2019

Mit Wirkung ab dem 1.10.2019 wird Solifenacin (ATC-Code G04BD08) im Ziel Urologika auf die Seite der Zielsubstanzen überführt. Hintergrund ist die Zulassung von Solifenacin-Generika seit dem 1.7.2019. Die Zielwerte in Höhe von 38,4% (PG 100, Gynäkologie und Geburtshilfe) bzw. 57,5% (PG 560 Urologie) bleiben bis auf Weiteres unverändert.

Die Änderung tritt mit dem 1. Nachtrag in Kraft, der auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht wird Mitglieder > Verträge > Buchstabe A – Arzneimittelvereinbarung 2019

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