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Vergütung Heilmittelleistungen

Ab dem 1. Juli 2019 gelten in allen Heilmittelbereichen – Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie – bundeseinheitliche Vergütungen. Damit gilt für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist. Die neuen Preise gelten bis zum 30. Juni 2020. Die KV Sachsen wird prüfen, ob sich aus dieser Vergütungserhöhung ein Bedarf zur Anpassung der derzeit gültigen Richtgrößen ergibt und im entsprechenden Fall mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) in Verhandlung treten.

Diese Neuerung in den Vergütungen der Heilmittelleistungen wurde mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Mit dem Gesetz sind strukturelle Änderungen des Heilmittelbereiches verbunden. Einige regionale Kompetenzen gehen auf die Bundesebene über, wie beispielsweise der Abschluss der Versorgung- und Vergütungsverträge.

Die aktuellen Vergütungslisten stellen wir Ihnen weiterhin auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.   

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Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

                                                                                 - Verordnung- und Prüfwesen/mau -