Das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ ist am 28.03.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es beinhaltet u.a. eine Änderung in § 24a SGB V (Empfängnisverhütung), nach der nunmehr „Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln […]“ haben.
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