Zum 1. April 2019 wird das Verordnungsformular für die Krankenbeförderung (Muster 4) geändert. Das neu gestaltete Formular wird unter den Aspekten
- einer datenschutzkonformen Gestaltung (Angabe der Diagnosen entfällt)
- Änderungen der Krankentransport-Richtlinie im Zusammenhang mit sogenannten stationsersetzenden Eingriffen bei ambulanten Operationen und
- Änderung der Angabe in Pflegegrade
im Aufbau und Format angepasst.
Die bisherigen Formulare dürfen ab 1. April 2019 nicht mehr genutzt werden. Die neuen Formulare können nach Aussage des Vordruckleitverlages ab Mitte März zur Verfügung gestellt werden.
Die KV Sachsen wird hierzu noch ausführlich über Ihre Medien informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
- Verordnung- und Prüfwesen/mau -