Das Muster 20 „Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliederungsplan)“ wird aktualisiert und ist ab dem 1. Januar 2019 ausschließlich zu verwenden (Stichtagsregelung). Alte Muster 20 verlieren zum 31. Dezember 2018 ihre Gültigkeit und dürfen danach nicht mehr eingesetzt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer laufenden Formularbestellung bei der Vordruck Leitverlag GmbH.
Um zukünftig weitere Begründungen und Nachfragen von Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu vermeiden, erfolgte die Abstimmung gemeinsam mit der KBV und dem GKV-Spitzenverband. Auf dem neuen Muster 20 ist künftig klargestellt, dass die Beurteilung des Arztes „nach aktueller Betrachtung“ erfolgt. Die DRV verzichtet dafür auf die Anforderung weiterer Begründungen für die Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Bezüglich des Zeitpunktes der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit muss auf dem neuen Muster 20 keine zusätzliche Einschätzung mehr erfolgen. Der auf dem Wiedereingliederungsplan prognostizierte letzte Tag der stufenweisen Eingliederung entspricht in der Regel dem voraussichtlich letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Die entsprechenden Anlagen des Bundesmantelvertrages sowie die Vordruckerläuterungen werden im Dezember 2018 auf der Internetseite der KBV abrufbar sein
www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php )
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.
- Verordnung- und Prüfwesen/mau-