Mit Inkrafttreten des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) im Mai 2017 ergaben sich Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung. Die Vergütung der Apotheken für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln wurde erhöht. Wichtigste Neuerung ist die Einführung des Festzuschlages von 8,35 € (exkl. Umsatzsteuer) für Rezepturen analog zum bekannten Zuschlag bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln. Dadurch erhöhen sich - relativ betrachtet - die Kosten für gängige Rezepturen insbesondere im dermatologischen Bereich deutlich. Daher empfehlen wir Ihnen, die Verfügbarkeit und den Einsatz von vergleichbaren Fertigarzneimitteln zu prüfen. Sofern Fertigarzneimittel mit der benötigten Zusammensetzung und Konzentration für die jeweils vorliegende Indikation vorhanden sind, sollten diese Fertigarzneimittel bevorzugt verordnet werden. Weitere wichtige Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie in unserem Artikel „Vorsicht bei der Verordnung von Rezepturen!“ in den KVS-Mitteilungen 4/2016.
Ein Beispiel zur Berechnung des Abgabepreises von Rezepturen finden Sie hier.
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