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Langfristiger Heilmittelbedarf - Erweiterte Diagnoseliste in Kraft getreten

Mit der Aufnahme der Ernährungstherapie in den Heilmittelkatalog wurde zum 1. Januar 2018 auch die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. Damit enthält die Liste jetzt Indikationen für die Ernährungstherapie bei Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.

2018 – Gesamtübersicht besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf

Darüber hinaus wurden einige inhaltliche Korrekturen an den Diagnoselisten zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den besonderen Verordnungsbedarfen vorgenommen.

Unter den ICD-10-Codes für systemische Sklerosen/Sklerodermie (M34.-) wurde die Diagnosegruppe SB1 „Wirbelsäulenerkrankungen“ durch die SB7 „Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen“ ersetzt.

Des Weiteren wurde unter der Erkrankung Torticollis spasticus (G24.3) die Diagnosegruppe WS2 „Wirbelsäulenerkrankungen“ durch die Diagnosegruppen ZN1 und ZN2 „ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks“ ersetzt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle sowie der Abt. Service und Dienstleistungen gern zur Verfügung.


                                                        - Verordnungs- und Prüfwesen/mau -