Muster 18: Verordnungsformular für Maßnahmen der Ernährungstherapie
Das bisherige Vordruck Muster 18 (Ergotherapie) im Heilmittelbereich wurde an die Verordnungsmöglichkeit der Ernährungstherapie angepasst und im Formulartitel um den Begriff „Ernährungstherapie“ ergänzt. Ausführliche Informationen zur Verordnung der Ernährungstherapie finden Sie auf der Internetpräsens der KV Sachsen unter Aktuelles.
Muster 1: Aufnahme zusätzlicher Informationen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Die „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ (Muster 1b) enthält künftig eine Information, dass die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist. Die „Ausfertigung für Versicherte“ (Muster 1c) weist Versicherte darauf hin, dass sie den Durchschlag an die Krankenkasse „innerhalb von einer Woche“ weiterleiten müssen.
Die Krankenkassen können jetzt auch dem Versicherten anbieten, die „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ elektronisch zu übermitteln. Mit dem Angebot verpflichten sich die Krankenkassen, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Sie sind aber weiterhin berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung vom Versicherten im Original zu verlangen.
Alle Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Für die beiden neuen Formulare gelten keine Stichtagsregelungen. Die zuvor gültigen Muster 1 und 18 können weiter genutzt und aufgebraucht werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle sowie der Abt. Service und Dienstleistungen gern zur Verfügung.