Die KV Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) haben auf der Basis der fachgruppen- und altersbezogenen Verordnungsrelationen des Jahres 2016 und den für das Jahr 2018 vereinbarten Richtgrößenvolumina altersbezogene Richtgrößen für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln sowie für die Verordnung von Heilmitteln bestimmt. Die Altersgruppeneinteilung entspricht den Rahmenvorgaben gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2002.
Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der künftigen Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2018 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitszielen und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Service und Dienstleistungen sowie die Mitarbeiter/innen der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen in den Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
-Verordnungs- und Prüfwesen/mau-