Das den Vertragsärzten zur Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zulasten der GKV zur Verfügung stehende Ausgabenvolumen konnte gegenüber dem Vorjahr effektiv um 3,5 % gesteigert werden.
In der Arzneimittelvereinbarung 2018 wurden wie im Vorjahr fachgruppenspezifische Wirtschaftlichkeitsziele festgelegt. Für viele Fachgruppen werden ab dem 1. Januar 2018 die Richtgrößen im Arzneimittelbereich durch die festgelegten Zielwerte abgelöst und zur Grundlage der späteren Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht.
Ärztinnen und Ärzte, die einer der neuen Zielwertprüfung unterliegenden Prüfgruppe angehören, finden die für sie gültigen Ziele in der folgenden Tabelle.
Für Fachgruppen mit weiterhin bestehenden Richtgrößen gibt es wie in den Vorjahren die Möglichkeit zur Entlastung der Richtgröße. Alle verordneten Arzneimittel innerhalb der eingehaltenen Ziele werden noch während der Vorabprüfung vom Verordnungsvolumen abgezogen.
Ärztinnen und Ärzte, die einer weiterhin der Richtgrößenprüfung unterliegenden Prüfgruppe angehören, finden die für sie gültigen Ziele in der folgenden Tabelle.
Informationen zu den Richtgrößen für das Jahr 2018 finden Sie hier.
- Verordnungs- und Prüfwesen/neu -