Der G-BA hat beschlossen, die Ausnahmeregelung in der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage III Nummer 12 Antidiarrhoika bezüglich c) Lactobacillus rhamnosus GG-haltiger Arzneimittel zur Behandlung von Diarrhöen bei Säuglingen und Kleinkindern zu streichen.
Nummer 12 regelt die Voraussetzungen, unter denen Antidiarrhoika ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden können. Die oben genannte Ausnahmeregelung war auf Basis der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten DIALAGG-Studie aufgenommen worden.
Zwischenzeitlich wurde der G-BA über Auffälligkeiten bei der DIALAGG-Studie informiert und kam nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Studie aufgrund neuer Erkenntnisse zu einem Zentrumseffekt nicht geeignet ist, eine Verkürzung der Diarrhoedauer von mindestens einem Tag zu belegen. Die Studie kann somit nicht länger die wissenschaftliche Grundlage für die Regelung in Anlage III Nummer 12 bilden, weshalb die Ausnahmeregelung für Lactobacillus rhamnosus GG-haltige Arzneimittel zur Behandlung von Diarrhöen bei Säuglingen und Kleinkindern entfällt.
Der Beschluss ist am 4. November 2017 in Kraft getreten.
- Info der KBV -
Fazit: Lactobacillus rhamnosus GG-haltige Arzneimittel (INFECTODIARRSTOP® LGG®) sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.