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Parenterale Zubereitungen in der Onkologie - Information zur exklusiven Versorgung über Vertragsapotheken

Die ARGE PAREZU der Krankenkassen KKH, TK und BARMER informierte uns über die bis 31.08.2017 geltende Exklusivität ihrer Zytostatika-Verträge bezüglich der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen:

„Die geschlossenen Selektivverträge stellen weiterhin den wirtschaftlichsten Bezugsweg für die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen dar.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG hinweisen. Mit Urteil vom 25.11.2015, Az. B 3 KR 16/15 R wurde im Rahmen der Feststellung eines fehlenden Vergütungsanspruchs eines Apothekers für Zytostatika-Zubereitungen bei exklusiven Lieferverträgen der Krankenkasse auch die Rolle des verordnenden Arztes beleuchtet. So hat das BSG explizit darauf hingewiesen, dass sowohl Ärzte als auch Apotheker einerseits an das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V gebunden sind und andererseits für eine Absprache zwischen Arzt und Apotheker gemäß § 11 Abs. 2 Apothekengesetz kein Raum mehr ist.

Nach diesen Grundsätzen dürften die Vertragsärzte der onkologischen Praxis zur Versorgung der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Patienten weder mit anderen Apotheken Vereinbarungen nach § 11 Abs. 2 Apothekengesetz schließen, noch den Versicherten die Verordnungen zur Selbstabholung der Zubereitungen aushändigen. […]

Die Vertragsärzte können sich jederzeit auf der Serviceseite www.arge-parezu.de über die Vertragsapotheke in ihrem Postleitzahlgebiet einfach und übersichtlich informieren."

                                                                                                         - VuP/neu -