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Ab sofort: Vergütungslisten im Heilmittelbereich mit Angabe eines GKV-gewichteten Durchschnittswertes

Seit April 2017 ist es Pflicht, eine von der KBV zertifizierte Software zur Verordnung von Heilmitteln einzusetzen. Die Software soll Sie bei der korrekten Verordnung von Heilmitteln unterstützen. Der Anforderungskatalog zur Heilmittelsoftware sieht die Angabe der Vergütungen zu den einzelnen Heilmittelleistungen jedoch nicht als Pflichtfeld vor. Da die Pflege der Preise über die unterschiedlichen Krankenkassen sehr aufwendig ist, stellt Ihnen die KV Sachsen auf ihrer Internetpräsenz die jeweiligen Heilmittelpreise ab sofort mit der Angabe eines gewichteten Durchschnittwertes zur Verfügung. Als Quelle für die Wichtung wurde die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Versichertenstatistik Sachsen nach Altersgruppen (KM6) genutzt.

Wir bitten Sie bei der Nutzung des Durchschnittswertes in Ihren PVS-Systemen zu beachten, dass sich bei der Betrachtung der Heilmittelpatienten in Ihrer Praxis eine andere Verteilung auf die Krankenkassen ergeben kann als die aus der KM-6-Statistik resultierende Verteilung bezogen auf alle GKV-Versicherten in Sachsen. Da dies praxisindividuell andere Durchschnittspreise nach sich zieht, dienen die von der KV Sachsen veröffentlichten Werte ausschließlich zur Orientierung.

Die aktualisierten Übersichten finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen unter www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Heilmittel > Aktuelle Vergütungslisten zur Versorgung mit Heilmitteln

Die Übersichten enthalten die von den Krankenkassen mitgeteilten Vergütungsregelungen sowie die seitens der Krankenkassen auf ihren eigenen Internet-Plattformen veröffentlichten Vergütungsvereinbarungen. Die KV Sachsen kann daher keine dauerhafte Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Angaben übernehmen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle sowie der Abt. Service und Dienstleistungen gern zur Verfügung.

                                                                           - Verordnungs- und Prüfwesen/mau -