Die KV Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) haben auf der Basis der fachgruppen- und altersbezogenen Verordnungsrelationen des Jahres 2015 und den für das Jahr 2017 vereinbarten Richtgrößenvolumina altersbezogene altersbezogene Richtgrößen für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln sowie für die Verordnung von Heilmitteln bestimmt. Die Altersgruppeneinteilung entspricht den Rahmenvorgaben gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2002. Nähere Informationen zu den Hintergründen, weshalb auch noch im Jahr 2017 Richtgrößen gelten werden und zur Entwicklung der jeweiligen Richtgröße entnehmen Sie bitte den zugehörigen Beiträgen im Heft 1/2017 der KVS-Mitteilungen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Service und Dienstleistungen sowie die Mitarbeiter/innen der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen in den Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
- Verordnungs- und Prüfwesen/mae -