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Rhinologika: Mometason und Fluticason – veränderte Verschreibungspflicht seit 01.10.2016

Die nasal zu applizierenden Glucocorticoide Mometason und Fluticason sind zum 01.10.2016 auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen aus der Verschreibungspflicht entlassen worden. Demnach sind nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Mometason und Fluticason erhältlich, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

  • Anwendung bei Erwachsenen (Angabe auf Behältnis und äußerer Umverpackung notwendig),
  • zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis,
  • nach Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt,
  • in einer Tagesdosis bis 200 µg.

Für die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt daher:

  • Zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen sind nach § 12 Abs. 11 der Arzneimittel-Richtlinie verschreibungsfreie Arzneimittel vorrangig einzusetzen (Verordnung auf grünem Rezept und/oder Erwerb des Arzneimittels im Selbstkauf).
  • Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre können bei saisonaler allergischer Rhinitis verschreibungspflichtige Präparate verordnet werden, wenn Therapiealternativen nicht ausreichen.
  • Für die Indikationen „Behandlung der perennialen Rhinitis“ und „Behandlung von Nasenpolypen“ gilt die Verschreibungspflicht weiterhin.

Für den Wirkstoff Mometason sind bereits nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel auf dem Markt, welche zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen zugelassen sind. Für den Wirkstoff Fluticason werden demnächst ebenfalls nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel verfügbar sein.

- VuP/hb -