Bei Verordnungen von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie bzw. Podologie mit einem Praxisverwaltungssystem darf ab Januar 2017 nur noch eine zertifizierte Software eingesetzt werden.
Um den Verordnungsprozess sicherer zu gestalten, wird die Software folgende Funktionen bieten:
- Alle Regelungen der Heilmittel-Richtlinie und Inhalte des Heilmittelkataloges sind auf dem aktuellen Stand.
- Eingegebene Verordnungsdaten werden auf Plausibilität geprüft.
- Es wird angezeigt, wenn die Verordnung im Zusammenhang mit einem besonderen Verordnungsbedarf (Praxisbesonderheiten) oder einem langfristigen Heilmittelbedarf steht
Gesamtübersicht Heilmittel
Die Regelung gilt für alle Ärzte, die Heilmittelverordnungen mittels Praxissoftware ausstellen. Für Praxen, die kein Praxisverwaltungssystem einsetzen, ist dies weiterhin auch per Hand möglich.
Ausführliche Informationen finden Sie in einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellten Praxisinformation.