Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Verordnungen

Parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie: Open-House-Verfahren der spectrumK GmbH ab 1. Oktober 2016

Die spectrumK GmbH informierte uns erst Mitte September über ihre Vertragsabsicht im Bereich der parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Wortlaut der Information zur Verfügung:

„spectrumK ist eine nach § 94 Abs. 1a SGB X anerkannte Arbeitsgemeinschaft von und für gesetzliche Krankenkassen. Im Namen von insgesamt 53 Krankenkassen mit insgesamt rund 8,7 Millionen Versicherten wurde ein bundesweiter Vertrag nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V entwickelt.

Ziel des Vertrages – mit einer Laufzeit von zwei Jahren – ist die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Versorgung von Versicherten der Krankenkasse mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie durch Apotheken. Um die wohnortnahe Versorgung weiterhin aufrechtzuerhalten, beabsichtigt spectrumK daher, die Verträge im Wege eines Open-House-Verfahren[s] abzuschließen.

Im Gegensatz zur exklusiven Ausschreibung, die eine Umsteuerung von den verordnenden Ärzten zu anderen Apotheken verlangt, können beim Open-House-Verfahren die etablierten Versorgungsbeziehungen beibehalten werden, da prinzipiell alle geeigneten Apotheken Vertragspartner werden können. Für den behandelnden Arzt bedeutet dies, dass die Versorgung der Patienten wie gewohnt durch die bisher liefernde Apotheke sichergestellt werden kann, wenn die betreffende Apotheke den Vertrag zeichnet.

Im Detail sieht unser Verfahren eine Aufteilung des Bundesgebiets in 788 Regionallose vor. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise soll die Konzentration auf wenige Anbieter verhindert und bereits etablierte, kooperative Strukturen zwischen Arzt und Apotheke beibehalten werden. Allerdings müssen Regionallose, für welche bis zum 30.09.2016 kein Angebot eingegangen ist, aufgehoben werden. Für diese Regionallose behalten sich spectrumK und die teilnehmenden Krankenkassen die Möglichkeit einer Exklusivausschreibung vor.

Zum Vertragsstart (01.10.2016) werden seitens spectrumk alle Apotheken und onkologisch tätigen Ärzte darüber informiert, welche Apotheken in welchen Gebieten bzw. Regionallosen Verträge abgeschlossen haben. Während des Vertragszeitraums werden diese Mitteilungen aktualisiert auf der eigens hierfür eingerichteten Internet-Seite http://zyto-vertrag.spectrumk.de neben anderen aktuellen Informationen zur Verfügung gestellt.“*

* Laut telefonischer Auskunft der spectrumK GmbH erfolgt einmalig die schriftliche Information an die betreffenden Ärzte, im weiteren Verlauf werden aktuelle Informationen auf der angegebenen Internetseite (http://zyto-vertrag.spectrumk.de) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                         - VuP/neu -