Wie in den vergangenen Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen auch für die Impfsaison 2016/2017 Rabattvereinbarungen für Grippeimpfstoffe zur Durchführung der Schutzimpfungen (Pflichtleistungen der Schutzimpfungs-Richtlinie) abgeschlossen. Die Rabattvereinbarungen zur Versorgung der Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr gelten vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.
Zu beachten ist in der kommenden Impfsaison, dass der Impfstoff Influvac® 2016/2017 Fertigspritzen mit Kanüle in ganz Sachsen genutzt werden kann, die Fertigspritzen ohne Kanüle jedoch in den Bereichen Chemnitz und Leipzig (Afluria® 2016/2017 Fertigspritzen ohne Nadel) andere sind als im Bereich Dresden (Vaxigrip® 2016/2017 Fertigspritzen ohne Kanüle).
Wir bitten Sie, bei der Grippeimpfstoffbevorratung möglichst bedarfsgerecht zu verordnen (Orientierung an Monatszeiträumen).
Eine vollständige Übersicht über die Verordnungs- und Abrechnungsmodalitäten von Grippeimpfstoffen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
- Landesgeschäftsstelle
Tel.: 0351 8290-50
verordnung@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Tel.: 0371 2789-4200
verordnung.chemnitz
@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Tel.: 0351 8828-3200
verordnung.dresden
@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Tel.: 0341 2432-2200
verordnung.leipzig
@kvsachsen.de