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Verordnungseinschränkung Glinide

Bereits im Februar informierten wir Sie über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Verordnungseinschränkung der Glinide (Nateglinid, Repaglinid) zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2:

Ab 1. Juli 2016 ist Nateglinid grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Repaglinid kann nur noch bei niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatinin-Clearance < 25 ml/min verordnet werden, wenn keine anderen oralen Antidiabetika in Frage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist.

                                                                                       - Verordnungs- und Prüfwesen/neu -