Informationen zum Praxisausweis (SMC-B Karte)

    Für die Authentisierung der Betriebsstätte gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Praxisausweis (SMC-B Karte) notwendig. Der Praxisausweis kann ausschließlich über die Online-Portale zugelassener Kartenhersteller (TSP = Trust Service Provider) beantragt werden.

    Aktuell zugelassene Kartenhersteller des elektronischen Praxisausweises, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B):

    Die Bundesdruckerei mit dem Praxisausweis (SMC-B) Antragsportal:
    https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

    Medisign mit dem Praxisausweis (SMC-B) Antragsportal:
    https://www.smc-b.de/

    T-Systems mit dem Praxisausweis (SMC-B) Antragsportal:
    https://smcb.telesec.de/tsp-applicant/issuer/issuer-select.html
     

    Weitere Kartenhersteller werden sobald diese zertifiziert sind, auch an dieser Stelle veröffentlicht.

    Ausweis beantragen und aktivieren

    Den Praxisausweis (SMC-B Karte) können Sie nur über die Online-Portale zugelassener Kartenhersteller beantragen. Eine Bestellung direkt bei der KV Sachsen ist nicht möglich.

    Um einen Praxisausweis zu erhalten, füllen Sie einen Online-Antrag beim ausgewählten Kartenhersteller aus.

    Gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen sind Kartenanbieter verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten. Hierfür muss seit April 2023 das sogenannte POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale durchgeführt werden.

    Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der Kartenhersteller anschließend bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.

    Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten die Antragsteller nach maximal 10 Werktagen den Praxisausweis per Einschreiben. Sofern es dem Antragsteller selbst nicht möglich ist den Praxisausweises entgegenzunehmen, kann er schriftlich eine andere Person, wie z.B. einen Mitarbeiter seiner Praxis, zur Entgegennahme ermächtigen. Die dazugehörigen PIN/PUK werden zeitversetzt per separater Briefpost zugesandt. Nach Erhalt müssen Antragsteller jeden Praxisausweis im Webportal ihres Kartenherstellers innerhalb von vier Wochen freischalten. Ansonsten werden nicht freigeschaltete Karten ungültig und müssten neu beantragt werden. Die erstmalige Aktivierung der SMC-B Karte mit der PIN erfolgt während der Installation mit Hilfe des Systembetreuers.
     

    Hinweise:

      • Lassen Sie sich wegen der Anzahl der zu bestellenden Praxisausweise am besten von Ihrem Systembetreuer beraten, da die erforderliche Menge von der jeweiligen Praxiskonstellation und technischen Infrastruktur abhängt. Laut TI-Finanzierungsvereinbarung wird lediglich ein Praxisausweis pro Betriebsstätte finanziert. Besteht Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal, wird hierfür ein weiterer Praxisausweis benötigt und finanziert.
      • Entsprechend der jeweiligen Praxiskonstellation ist für jeden Leistungsort an dem eine vollständige TI Hardwareausstattung (Konnektor, stationäres Kartenlesegerät, etc.)  benötigt wird, ein separater Praxisausweisantrag zu stellen. Werden je Leistungsort mehrere Praxisausweise benötigt, z.B. für mobile Kartenlesegeräte, so genügt es im jeweiligen Antrag die gewünschte Anzahl anzugeben.
      • Bewahren Sie bitte den PIN/PUK-Brief an einem sicheren Ort auf, da sie sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI erforderlich sind.

       

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