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Start der Fachanwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM) ab Q3/2020


Wir möchten in diesem Artikel über die nächsten in der Telematikinfrastruktur (TI) für Leistungserbringer und Patienten zur Verfügung stehenden Fachanwendungen sowie deren technische Voraussetzungen und  Abrechnung/Erstattung informieren.

Checkliste NFDM/eMP Ausstattung und Finanzierung
    • aktiver TI-Anschluss an jedem Leistungsort der Praxis
    • jeweils ein Update des Konnektor- und Praxisverwaltungssystems (für NFDM/eMP)
    • eHBA der Generation 2  zum Signieren von NFDM und eMP
    • Erklärung der Betriebsbereitschaft je Leistungsort für die Fachanwendung NFDM und/ oder eMP im Mitgliederportal der KV Sachsen
    • Auszahlung der TI-Pauschalen NFDM/eMP automatisch nach Erklärung der Betriebsbereitschaft

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich bereits im September 2019 auf neue Eckpunkte, u.a. zu den Fachanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP), in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) geeinigt.

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    Notfalldatenmanagement (NFDM)


    Eine der ersten medizinischen Anwendungen, die der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz in der TI vorgesehen hat, ist das NFDM. Hierbei geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Dies sind beispielsweise Informationen zu Diagnosen oder zur Medikation.  

    Damit das NFDM in den Praxen zum Einsatz kommen kann, muss die Industrie in sogenannten Feldtests die Funktionsfähigkeit und Einhaltung der Vorschriften der nach technischen Vorgaben der gematik entwickelten Technik durchführen. Nach der Entwicklung und Zertifizierung dieser Anwendungen sind entsprechende Updates für den Konnektor und das Praxisverwaltungssystem notwendig. Die Updates werden voraussichtlich im Laufe des zweiten/dritten Quartals 2020 zur Verfügung gestellt, sofern die Zertifizierung durch die gematik und die notwendigen Tests im Vorfeld der Zertifizierung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen wurden.  

    Bevor ein Arzt künftig einen Notfalldatensatz erstellt, muss er prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist, den Patienten darüber aufklären und seine Einwilligung einholen.

    Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärzte, Notfallsanitäter oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen - auch ohne Zustimmung des Patienten. Anders ist es bei einem normalen Arztbesuch: Der Arzt darf die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn der Patient dem ausdrücklich zustimmt. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann wo auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.

    Die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der eGK ist für den Versicherten freiwillig, jedoch muss der Arzt alle Voraussetzungen schaffen, sofern der Patient das Anlegen wünscht.

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    Elektronischer Medikationsplan (eMP)


    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf der eGK zu speichern und damit die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Datenmanagement) zu unterstützen.

    Der eMP umfasst Patientenstammdaten wie Name und Geburtsdatum, medikationsrelevante Daten bspw. zu Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Medikation des Patienten (sowohl verordnete als auch rezeptfreie Medikamente) und Informationen zur Einnahme (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Ebenfalls aufgeführt sind Arzneimittel, die aktuell nicht mehr eingenommen werden, jedoch in die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt einbezogen werden. Ziel ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen für den Patienten zu verringern.

    Das Speichern des Medikationsplans auf der eGK ist für den Versicherten freiwillig. Er hat aber ab einer regelmäßigen Einnahme von mindestens drei Medikamenten einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Pflege des Medikationsplans durch den Arzt. 

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    Technische Voraussetzungen für NFDM/eMP


    Um NFDM/eMP nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte folgende über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur hinausgehende Komponenten und Dienste:

    • Ab der Konnektor-Version „ehealth-Konnektor“, welche mittels Update der aktuell im Einsatz befindlichen Konnektoren erreicht wird, ist die Erstellung und Speicherung der NFDM-Datensätze auf der eGK möglich  
    • eHBA der Generation 2 (Arztausweis mit elektronisch auslesbarer Signatur für die elektronische Signatur des NFDM)
    • Update des Praxisverwaltungssystems für NFDM/eMP sowie
    • optional können weitere Kartenlesegeräte in den Sprechzimmern eingesetzt werden.

    Für die Umsetzung der neuen Fachanwendungen ist ein aktiver TI-Anschluss am jeweiligen Leistungsort notwendig. Es werden jedoch keine neuen Kartenlesegeräte sowie keine zusätzlichen Praxisausweise (SMC-B Karten) und auch kein neuer Konnektor benötigt. Alle Anpassungen erfolgen mittels Update der bereits vorhandenen Komponenten. Die aktuell im Einsatz befindlichen Konnektoren werden durch das Update auf das Modul NFDM/eMP zu sogenannten eHealth-Konnektoren. Es können jedoch weitere Kartenlesegeräte für die Ausstattung der Sprechzimmer im  Rahmen der Bearbeitung und Speicherung der NFDM/eMP auf der eGK des Patienten notwendig werden. Für diese zusätzlichen Kartenlesegeräte werden in Abhängigkeit von der Zahl der Betriebsstättenfälle des jeweiligen Leistungsortes weitere TI-Pauschalen ausgezahlt.

    • je 625 Betriebsstättenfälle entsteht ein Anspruch auf eine weitere TI-Pauschale für ein stationäres Kartenlesegerät 
    • die Zahl der Betriebsstättenfälle wird durch die KV Sachsen aus den Abrechnungsdaten gemäß den Vorgaben der TI-Finanzierungsvereinbarung ermittelt

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    Abrechnungs- und Erstattungsvoraussetzungen


    Für die Abrechnung der im EBM verankerten GOP und der in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen, muss gegenüber der KV die sogenannte Betriebsbereitschaft NFDM/eMP erklärt  werden.

    Hierfür kann ab der Verfügbarkeit des „eHealth-Konnektor“-Updates und des NFDM/eMP-Updates für das Praxisverwaltungssystem im Mitgliederportal der KV Sachsen die Betriebsbereitschaft der jeweiligen Fachanwendung gegenüber der KV Sachsen online erklärt werden. Dafür loggen sie sich im Mitgliederportal mit Ihren Zugangsdaten ein, wählen die Rubrik „Weitere Dienste“ und dort das Thema „Betriebsbereitschaft NFDM/eMP“ aus, um für den jeweiligen Leistungsort die Betriebsbereitschaft anzuzeigen.

    Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt nach der Anzeige automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal der Erklärung der Betriebsbereitschaft. Für die Auszahlung ist allein die Schaffung und Anzeige der Betriebsbereitschaft ausschlaggebend, eine Abrechnung einer in diesem Zusammenhang möglichen GOP wird nicht vorausgesetzt.    
     

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    Beispielberechnung - Anspruch TI-Pauschalen


    Beispielberechnung - Anspruch TI-Pauschalen - ab dem Quartal der Verfügbarkeit der benötigten Updates und nach erfolgter Anzeige der Betriebsbereitschaft:

    A) Vertragsarztpraxis mit:

    •  einem Arzt
    •  einem Leistungsort
    •  mit aktiver TI-Installation
    •  Update des Konnektor- und Praxisverwaltungssystem auf NFDM/eMP
    •  1.100 Betriebsstättenfällen

    einmalige TI-Pauschalen:

    • 530 Euro für das NFDM oder eMP Konnektor-Update
    • 2 x 595 Euro für zwei zusätzliche stat. Kartenlesegeräte (595 Euro je angefangene 625 Betriebsstättenfälle)

    laufende TI-Pauschalen - je Quartal solange  Leistungsort aktiv  ist     

    • 4,50 Euro Zuschlag Betriebskosten

    Anspruch: 530 Euro + 1.190 Euro = 1.720 Euro (einmalig) + 4,50 EURO je Quartal (laufend)


    B) Vertragsarztpraxis mit:

    • drei Ärzten
    • zwei Leistungsorten
    • mit aktiver TI-Installation an allen Leistungsorten
    • Update des Konnektor- und Praxisverwaltungssystem auf NFDM/eMP an allen Leistungsorten
    • Hauptbetriebsstätte 2.600 Betriebsstättenfälle je Quartal
    • Nebenbetriebsstätte 500 Betriebsstättenfälle je Quartal

    Hauptbetriebsstätte:

    einmalige TI-Pauschalen je Leistungsort:

    • 1 x 530 Euro für das NFDM oder eMP Konnektor-Update
    • 5 x 595 Euro für fünf zusätzliche stat. Kartenlesegeräte(je angefangene 625 Betriebsstättenfälle)

    laufende TI-Pauschalen –  je Quartal solange Leistungsort  aktiv ist

    • 1 x 4,50 Euro Zuschlag Betriebskosten

    Anspruch:  530 Euro + 2.975 Euro = 3.505 Euro (einmalig)  + 9 Euro je Quartal (laufend)
     

    Nebenbetriebsstätte:

    einmalige TI-Pauschalen:

    • 1 x 530 Euro für das NFDM oder eMP Konnektor-Update
    • 1 x 595 Euro für ein zusätzliches stat. Kartenlesegerät (je angefangene 625 Betriebsstättenfälle)

    laufende TI-Pauschalen –  je Quartal solange Leistungsort  aktiv ist

    • 1 x 4,50 Euro Zuschlag Betriebskosten

    Anspruch:  530 Euro + 595 Euro = 1.125 Euro (einmalig)  + 4,50 Euro je Quartal (laufend)     

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