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Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Start des TI-Dienstes „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) ab Q3/2020

Mit dem Kommunikationsdienst KIM ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Der Dienst firmierte vorher unter dem Namen KOM-LE und löst den bisherigen Dienst KV-Connect zum 1. April 2021 ab.

An KIM anschließen werden sich neben Praxen auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen. So soll die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen nur noch darüber laufen.

Funktion

KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM in die Praxisverwaltungssysteme integriert werden wird,  kann die Kommunikation einfach und komfortabel geführt werden.

Der Dienst ermöglicht weitere Anwendungen; zunächst sind dies:

  • eArztbrief: Dieser darf laut Gesetz ab Zulassung des ersten KIM-Dienstes nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. Jedoch wurde ein Übergangszeitraum von sechs Monaten ab dem Moment der Verfügbarkeit definiert, in denen andere bisher mögliche Verfahren, wie z.B. die Übertragung mittels KV-Connect  noch genutzt werden können
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der AU an die Krankenkassen wird für alle Praxen ab dem 1. Oktober 2021 zur Pflicht. Praxen sollten sich daher rechtzeitig für einen KIM-Anbieter entscheiden und bis zum 30.09.2021 den eHBA der Generation 2 zur qualifizierten Signatur der eAU bei der zuständigen Kammer beantragen.

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Verfügbarkeit


Alle aktuell von der gematik zugelassenen KIM-Dienst-Anbieter finden Sie unter folgenden Link:

https://fachportal.gematik.de/zulassungen/online-produktivbetrieb/

(Produkttyp: Anbieter sVUmD-KOM-LE).

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Voraussetzung in der Praxis

Zur Übermittlung medizinischer Dokumente gemäß § 291b Absatz 1e SGB V (KIM) inklusive der Übermittlung elektronischer Briefe (eArztbrief) sind die folgenden genannten Komponenten in der Vertragsarztpraxis notwendig:

  • eHealth-Konnektor mit den Fachanwendungen Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan und der qualifizierte elektronischen Signatur (QES) erfolgt durch Update des bereits in der Praxis vorhandenen TI-Konnektors,
  • Dienst für die sichere Übermittlung medizinischer Dokumente (KIM), inkl. Aufwände für die Inbetriebnahme sowie den Betrieb inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration Vertragsschluss bis 30.09.2021 ist Voraussetzung um die eAU ab dem 01.10.2021 über die TI versenden zu können,
  • Implementierung der notwendigen Funktionalitäten in das Praxisverwaltungssystem sowie der Betrieb inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration,
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab der Generation 2 für die QES z.B. der eAU oder zu versendenden eArztbriefe über die TI

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Finanzierung

TI-Pauschalen:

  • KIM/eArztbrief-Einrichtungspauschale je Leistungsort in Höhe von 100 Euro - einmalig
  • KIM-Betriebskostenpauschale je Leistungsort in Höhe von  23,40 Euro - quartalsweise

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Abrechnung/Auszahlung

Für die Erstattung der  in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen muss gegenüber der KV die sogenannte Betriebsbereitschaft KIM erklärt  werden. Hierfür kann  ab der Verfügbarkeit des „eHealth-Konnektor“ -Updates und des KIM - Updates  für das Praxisverwaltungssystem im Mitgliederportal der KV Sachsen die Betriebsbereitschaft gegenüber der KV Sachsen je Leistungsort erklärt werden. Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt nach der Anzeige automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal der Erklärung der Betriebsbereitschaft.

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