Nächste Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte – ePA 2.0
Der stufenweise Ausbau der ePA bietet neue Funktionen für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, sowie weiteres medizinisches Fachpersonal.
Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, der Medikationsplan und Arztbriefe durch Ärztinnen und Ärzte in der ePA gespeichert werden. Patienten und Patientinnen können auch eigene Dokumente hochladen, um diese ihren Ärztinnen und Ärzten einfach und sicher bereitzustellen. Mit dem Start der ePA 2.0 werden weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet.
Mit der ePA 2.0 bestimmen nur Versicherte selbst, wer welche Dokumente sieht. Außerdem können Patientinnen und Patienten einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen. Auch bei einem Kassenwechsel geht nichts verloren und die Daten sind mit der ePA der neuen Kasse jederzeit abrufbar. Die ePA gibt es dann auch zusätzlich als stationäre Version für den PC oder Laptop. Die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA werden unterstützt.
Mit der Version 2.0 werden mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sowie Reha-Kliniken weitere Nutzergruppen angebunden.
Funktionsumfang ePA 2.0:
- Feingranulares Berechtigungskonzept
- Desktopversion
- Vertreterfunktion
- Aktenumzug bei Versicherungswechsel
- Auf Wunsch – Abrechnungsdaten der Krankenkassen
Dokumententypen:
- Mutterpass
- Impfpass
- Zahnbonusheft
- Kinderuntersuchungsheft
Verfügbarkeit:
Ab der Bereitstellung der ePA 2.0 Updates durch die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) und der Konnektorhersteller.
Voraussetzungen für ePA 2.0 in der Praxis:
- Anbindung an die TI
- Software-Update des Konnektors auf die Produkttypversion 5 (PTV5)
- ePA2.0-Modul im Praxisverwaltungssystem
- eHBA ab Generation 2 zur Signatur bestimmter Datensätze
- eGK-PIN des Patienten, wenn eine PIN-Sperre den Zugriff auf die ePA begrenzt. Diese erhält der Patient von seiner Krankenkasse.
Ansprechpartner für weitere Informationen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller Ihrer Praxis.
Finanzierung:
TI-Pauschalen:
- 250 Euro je Leistungsort für das Update des Konnektors (auf Produkttypversion 5) – einmalig
- 200 Euro je Leistungsort für das Update des Praxisverwaltungssystems mit dem ePA 2.0 Modul – einmalig
- 5,50 Euro je Leistungsort als Zuschlag zur ePA -Betriebskostenpauschale – quartalsweise
Auszahlung ePA 2.0 Pauschalen:
Die Registrierung der erfolgten ePA 2.0 Updates und die Erstattung der in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen erfolgt durch die KV Sachsen:
- Nach erfolgter Installation der erforderlichen ePA 2.0 Updates generiert das eingesetzte Praxisverwaltungssystem automatisch einen entsprechenden Nachweis (eine sogenannte Feldkennung) in der Datei für die Quartalsabrechnung
- Dieser Nachweis in der Abrechnungsdatei wird durch die KV Sachsen ausgelesen und als Anlass für die Auszahlung der entsprechenden TI-Pauschalen genommen
- Die Auszahlung durch die KV Sachsen erfolgt automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal in dem erstmalig der ePA 2.0 Nachweis in der Abrechnung enthalten ist
- Eine Antragstellung, Anzeige der Betriebsbereitschaft oder Vorlage von Rechnungen ist daher nicht notwendig und wird auch nicht verarbeitet.
- HA-SAVQ/DH -