eHBA
Benötigen Weiterbildungsassistenten (WBA) bzw. Entlastungs-/Sicherstellungsassistenten einen eigenen eHBA/ePtA?
Genehmigte Assistenten i.S.d. § 32 Ärzte-ZV können als Ärzte/Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis/elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) bei der zuständigen Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer beantragen.
Assistenten sind zur Verwendung eines eigenen eHBA/ePtA verpflichtet, wenn sie Anwendungen, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (eRezept) oder elektronische Patientenakten (ePA) nutzen möchten.
Da der eHBA/ePtA ein personenbezogenes Dokument ist, welches u.a. der Identifikation dient, ist eine Nutzung des eHBA/ePtA der weiterbildenden oder anderer Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten der Praxis durch Assistenten ausgeschlossen.
Hinweis:
Die Kosten für den eHBA/ePtA sind durch die Assistenten vollständig zu tragen. Eine anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wie bei Vertragsärzten im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung zur Telematik-Infrastruktur ist derzeit von den Vertragspartnern nicht vorgesehen.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wird die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift z. B. auf eArztbriefen, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, eRezepten, Überweisungsscheinen ersetzen.
Um die QES nutzen zu können sind folgende Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen:
- TI-Konnektor muss auf den Softwarstand zum sogenannten eHealth-Konnektor (PTV 3) aktualisiert werden
- ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 je behandelnden Arzt- bzw. Psychotherapeut
- PIN für den eHBA (6-stellig)
Im Praxisalltag gibt es verschiedene Arten einer QES:
- QES
(vergleichbar mit dem sofortigen Unterschreiben eines Briefs nach dessen Fertigstellung)
- Dokument (z. B. eArztbrief, eAU, eRezept) wird erstellt
- Dokument wird zur Signatur angezeigt
- QES wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden
- signiertes Dokument kann sofort mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM)-Dienst übertragen werden
- QES mittels Stapelsignatur
(vergleichbar mit dem Unterschreiben aller fertiggestellten Briefe z.B. am Ende des Tages)
- Dokumente werden erstellt
- max. 256 Dokumente werden zur Signatur angezeigt
- QES für diese 256 Dokumente wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
- signierte Dokumente können danach mittels KIM-Dienst übertragen werden
- QES mittels Komfortsignatur
- QES für max. 256 Dokumente wird mittels eHBA vorbereitet, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
- Dokument wird erstellt
- Dokument wird automatisch signiert (max. 256)
- signiertes Dokument kann sofort mittels KIM-Dienst übertragen werden
Hinweis: Die Komfortsignatur wird aktuell (Januar 2021) durch die Konnektoren noch nicht unterstützt. Im Rahmen der Einführung des eRezeptes soll die Komfortsignatur unterstützt werden.