Telematikinfrastruktur
Die KV Sachsen informiert an dieser Stelle über aktuelle, durch die verantwortlichen Organisationen verifizierte Statusinformation zur Telematikinfrastruktur. Die Verifizierung kann hierbei zu einem gewissen zeitlichen Versatz zwischen dem Auftreten einer Störung und deren Veröffentlichung führen.
Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur (TI)
Zuschlag bei störanfälligen Kartenterminals geregelt
Die Finanzierung der Kartenterminal-Aufsätze für die seit Jahresanfang von Störungen betroffenen Kartenterminals des Hersteller Wordline Heathcare GmbH, wurde rückwirkend zum 01.04.2022 zwischen der KBV und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geregelt.
Hiernach erhalten Praxen einen Zuschlag für das betroffene Gerät am Empfang. Größere Praxen, die im Rahmen der Erstausstattungspauschale mehre Kartenterminals bekommen haben, erhalten eine höhere Pauschale.
Anspruch:
Jede Praxis, die sich bis zum 30. September 2022 an die TI angeschlossen hat, erhält einmalig einen Kartenterminal-Zuschlag. Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Praxen die sich nach dem 01. Oktober 2022 niederlassen, erhalten diese Pauschale nicht, da ab diesem Zeitpunkt der Aufsatz bereits durch den Hersteller zusammen mit dem Kartenterminal ausgeliefert wird.
Auszahlung:
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt automatisch durch die KV Sachsen auf Basis der zur Praxis vorliegenden Daten der TI-Basisausstattung. Für bereits bestehende Praxen erfolgt dies mit der Honorarauszahlung 2022/2, für erst in 2022/3 eröffnete Leistungsorte mit der Honorarauszahlung 2022/3.
Es ist keine Anzeige oder Zusendung von Nachweisen gegenüber der KV Sachsen erforderlich.
TI-Finanzierungspauschalen:
Pauschale | Erstattung |
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals | bis zu 3 Ärzte in der Praxis: 35,46 Euro |
4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis: 66,28 Euro | |
mehr als 6 Ärzte in der Praxis: 97,10 Euro |
Die Portokosten sind bereits in der Grundpauschale enthalten und werden daher auch in den höheren Erstattungsstufen nur einmal ausgezahlt.
Hinweis zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Bitte sehen Sie von der Übermittlung von jeglichen Bestell- oder Auftragsbestätigungen an die KV Sachsen im Rahmen der Bestellung der Komponenten für die elektronischen Patientenakte (ePA) ab, diese werden weder benötigt noch verarbeitet.
Es wird lediglich eine elektronische Betriebsbereitschaftserklärung zur ePA im Mitgliederportal der KV Sachsen im Reiter "Weitere Dienste" für die jeweilige Betriebsstätte erwartet.