Verträge und Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Der Bundesmantelvertrag und Anlagen
Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Sie finden den Bundesmantelvertrag sowie alle Anlagen unter folgendem Link der KBV:
http://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php
- Bundesmantelvertrag-Ärzte
- Anlage 1 - Psychotherapie-Vereinbarung
- Anlage 1 - Psychotherapie-Vereinbarung Ärzte
- Anlage 1 - Psychotherapie-Vereinbarung EKV
- Anlage 2 - Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung
- Anlage 2a - Blankoformularbedruckung
- Anlage 3 - Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Anlage 4 - Vereinbarung zur Krankenversichertenkarte
- Anlage 4a - Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- Anlage 5 - Vertrag über die hausärztliche Versorgung
- Anlage 6 - Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern
- Anlage 7 - Onkologie-Vereinbarung
- Anlage 8 - Delegations-Vereinbarung
- Anlage 9.1 - Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
- Anlage 9.2 - Versorgung durch Mammographie-Screening
- Anlage 11 - Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
- Anlage 14 - Vereinbarung zur Einführung des Wohnortprinzips (BKK)
- Anlage 16 - Vereinbarung zur Einführung des Wohnortprinzips (IKK)
- Anlage 17 - Vereinbarung zur bundesweiten Anerkennung von regionalen Sondervertragsregelungen
- Anlage 18 - Umsetzung der Kostenerstattung
- Anlage 19 - Vereinbarung zur Finanzierung des G-BA und des IQWiG
- Anlage 20 - Vereinbarung zur Europäischen Krankenversicherungskarte
- Anlage 21 - Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips
- Anlage 22 - Verfahrensordnung zur Beurteilung innovativer Laborleistungen
- Anlage 23 - Anforderungskatalog für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken
- Anlage 24 - Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal
- Anlage 25 - Vertrag über die kurärztliche Behandlung
- Anlage 27 - Versorgung in Pflegeheimen