Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen(QS NET)
Am 1. Januar 2020 startet das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET). Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wird damit abgelöst.
In dem neuen Qualitätssicherungsverfahren werden ab Januar Dialyseleistungen sektorenübergreifend erfasst, indem nicht nur im Rahmen des Kollektivvertrags erbrachte, sondern auch selektivvertraglich und teilstationär erbrachte Dialysen in das Verfahren eingeschlossen werden. Darüber hinaus wird die Dialyse mit der Nierentransplantation thematisch zusammengeführt.
Beim Verfahren QS NET geht es um die Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 15 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll.
Die Ziele des Verfahrens:
- Förderung der Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren
- Förderung der Behandlungsqualität in Bezug auf Dialysen und Transplantationen
- Verringerung der Komplikationsraten im Rahmen der Dialysebehandlung bzw. nach der Transplantation
Dokumentationsablauf
- Datenerfassung über Praxisverwaltungssystem (PVS)
- Datenübermittlung erfolgt über das Mitgliederportal der KV Sachsen
- Für Erfassungsjahr 2021: Einreichung mit Abrechnungsabgabe, spätestens bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar
Achtung! Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten neue quartalsweise Datenlieferfristen und wurden um einen Monat nach vorn verschoben:
> vom 15. Mai auf den 15. April
> vom 15. August auf den 15. Juli und
> vom 15. November auf den 15. Oktober.
- Endgültige Datenlieferfrist des gesamten Erfassungsjahres:
> vom 28. auf den 15. Februar.
- jährlicher Rückmeldebericht sowie vierteljährliche Zwischenberichte durch Bundesauswertungsstelle (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)
Bitte nutzen Sie die Zwischenberichte welche wir Ihnen im Mitgliederportal bereitstellen, um frühzeitig auf etwaige rechnerische Auffälligkeiten reagieren zu können:
> Für das erste Quartal liegt der Zwischenbericht am 15. Juni vor,
> für das erste und zweite Quartal liegt der Zwischenbericht am 15. September vor und
> für das erste bis dritte Quartal liegt der letzte Zwischenbericht am 15. Dezember des jeweiligen Erfassungsjahres vor.
Neue Frist für den jährlichen Jahresrückmeldebericht:
> vom 30. Juni auf den 31. Mai
- Bewertung der Dokumentationen durch die Landesarbeitsgemeinschaft zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Sachsen (LAG)