Stichprobenprüfung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, in Stichproben die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in den Praxen zu überprüfen. Dazu werden, gemäß einer Übergangsregelung, zweijährlich 2,5 % der Ärzte und Psychotherapeuten ange-schrieben und in Form eines Fragebogens um schriftliche Darlegung des QM-Umsetzungsstandes gebeten. Die Ergebnisse werden mit der Qualitätsmanagement-Kommission der KV Sachsen ausgewertet.
Anschließend wird das Resultat an die KBV weitergeleitet, welche dem G-BA über den Um-setzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements berichtet.