Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE)
Ab dem 1. Oktober 2020 startet die elektronische Dokumentation für die organisierten Früherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Die Dokumentation soll dazu dienen, die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Dies betrifft folgende Programme:
Programm zur Früherkennung von Darmkrebs
Bis zum 31.12.2019 haben Vertragsärzte mit einer Koloskopie-Genehmigung noch nach den bekannten Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) gemäß der Spezifikation der KBV dokumentiert.
Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs ist weiterentwickelt worden und am 19.04.2019 als bundesweit organisiertes Darmkrebsscreening neu gestartet. Die Dokumentationsvorgaben der neuen oKFE- Richtlinie unterscheiden sich nur an sehr wenigen Stellen von der bis 31.12.2019 maßgeblichen KFE-Richtlinie.
Rechtsgrundlage
- oKFE- Richtlinie
- QS- Vereinbarung Koloskopie
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die über eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung koloskopischer Leistungen und des iFOBT verfügen.
Dokumentationsanforderungen
- Die Koloskopie ist durch eine Bilddokumentation nachzuweisen, aus der die Vollständigkeit ihrer Durchführung hervorgeht.
- Die im Rahmen des Früherkennungsprogramms durchgeführten Untersuchungen sind elektronisch zu dokumentieren und an die KV Sachsen zu übermitteln.
- Die Übermittlung der Daten an die KV Sachsen erfolgt quartalsweise, im Rahmen der Abrechnung.
- Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnung der entsprechenden Leistung.
Grundsätzliche Einschränkungen
Ärztinnen und Ärzte die die Bezeichnung „ Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendmedizin“ oder Fachärztin oder Facharzt Kinderchirurgie führen, dürfen die Untersuchung für Krebsfrüherkennung nicht durchführen.
Besondere Informationen
Einen detaillierten Überblick über das Programm bieten die KBV-Information sowie die Themenseite der KBV
https://www.kbv.de/html/praevention_darmkrebsfrueherkennung.php
Informationen zur Koloskopie finden Sie auf unserer Internetseite:
https://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/qualitaet/genehmigungspflichtige-leistungen/koloskopie/
Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
In dem Programm Früherkennung von Zervixkarzinomen werden Frauen systematisch zu strukturierten Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Sie erhalten ab dem Alter von 20 Jahren alle fünf Jahre eine Einladung zu einer zytologischen Früherkennungsuntersuchung und haben ab dem Alter von 35 Jahren zusätzlich Anspruch auf einen HPV-Test. Die Abklärung von auffälligen Befunden erfolgt über vorgegebene Algorithmen, die abhängig vom Alter und Schweregrad der Befunde das weitere Vorgehen definieren; u.a. kann eine Abklärungskolposkopie durchgeführt werden.
Im Rahmen der Einführung des Früherkennungsprogramms wurden verschiedene neue Gebührenordnungspositionen geschaffen, die in der nachfolgenden Tabelle ausführlicher dargestellt sind.
Primärscreening | ||
GOP | Inhalt | Voraussetzungen |
01761 | Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Teil III. C. § 6 oKFE-RL |
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01762 | Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL | Genehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie notwendig. www.kvs-sachsen.de/mitglieder/qualitaet/genehmigungspflichtige-leistungen/zytologie/ |
01763 | HPV-Test gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL | Genehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor notwendig. |
Abklärungsdiagnostik | ||
01764 | Abklärungsdiagnostik gemäß Teil III. C. § 7 oKFE-RL |
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01765 | Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 oKFE-RL | Genehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Abklärungskolposkopie notwendig. www.kvs-sachsen.de/mitglieder/qualitaet/genehmigungspflichtige-leistungen/abklaerungskolposkopie/ |
01766 | Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RL | Genehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie notwendig. www.kvs-sachsen.de/mitglieder/qualitaet/genehmigungspflichtige-leistungen/zytologie/ |
01767 | HPV-Test gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL | Genehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor notwendig. |
Weitere Hinweise:
- Die vollständige elektronische Dokumentation ist Voraussetzung, um die Leistungen des Früherkennungsprogramms abrechnen zu können.
- Ärzte, die ab dem 01.10.2020 dokumentieren müssen, erhalten von der KV Sachsen eine gesonderte Information.
- Die Jahresstatistik im Rahmen der Qualitätssicherung Zervix-Zytologie ist weiterhin zu erstellen.
- Die GOP 01760 (Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 KFE-RL) setzt keine elektronische Dokumentation voraus.
Einen detaillierten Überblick über das Programm bieten die KBV-Information sowie die Themenseite der KBV https://www.kbv.de/html/43282.php
Die Versicherteninformationen können auf der Homepage des G-BA eingesehen werden https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/250/
Dokumentationsablauf
Die Datenerfassung erfolgt über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS).
Die Datenübermittlung ist über das Mitgliederportal der KV Sachsen möglich. Die Daten des jeweiligen Quartals müssen spätestens bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar an die Datenannahmestelle der KV geschickt worden sein.
Über die jeweilige Datenannahmestelle werden die verschlüsselten Dokumentationsdaten an die Vertrauensstelle geleitet. Dort werden sie anhand der Versichertennummer pseudonymisiert und zur Zusammenführung und Analyse an die Auswertungsstelle weitergeleitet. Die Auswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.