Gynäkologisch zytologische Untersuchungen - Zervix-Zytologie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
01733, 01826 und 19311 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassenen medizinische Versorgungszentren.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Nachweis über eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, max. 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Absatz 2 entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mind. 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung - mind. 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sein müssen
- erfolgreiche Teilnahme an Präparateprüfung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist nach § 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.
Dokumentationsvorgaben
keine
Besondere Informationen
Soweit unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes Präparatebefunder tätig werden sollen, sind diese namentlich zu benennen, die Arbeitszeiten anzugeben und deren fachliche Befähigung nach § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.