Willkommen Baby (DAK)
Vertrag nach auf Grundlage des § 140a Abs. 1 SBG V
Rechtsgrundlage
Vertrag ab 01.01.2017
Teilnahmeberechtigung
niedergelassene, angestellte und ermächtigte
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Anforderungen
- Die Abrechnung der Ultraschalluntersuchungen nach § 4 Abs. 1 d) und h) des Vertrages setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V voraus (Geburtshilfe Basisdiagnostik).
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.