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Krebsregister Sachsen


Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen:

www.krebsregister-sachsen.de 

Willkommen Baby (DAK)

Vertrag nach auf Grundlage des § 140a Abs. 1 SBG V

Rechtsgrundlage

Vertrag ab 01.01.2017

Teilnahmeberechtigung

niedergelassene, angestellte und ermächtigte

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Anforderungen

  • Die Abrechnung der Ultraschalluntersuchungen nach § 4 Abs. 1 d) und h) des Vertrages setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V voraus (Geburtshilfe Basisdiagnostik).

Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.