Vakuumbiopsie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- Vakuumbiopsie im Rahmen der kurativen Versorgung GOP 34274
- Vakuumbiopsie im Rahmen des Mammographie-Screenings GOP 01759
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Fachliche Anforderungen
- Genehmigung für die kurative Mammographie oder
- Genehmigung Programmverantwortlicher Arzt im Mammographie-Screening oder
- Genehmigung für Biopsie unter Röntgenkontrolle im Mammographie-Screening und
- 25 Stanzbiopsien (Ultraschallkontrolle) und
- 25 Vakuumbiopsien (Röntgenkontrolle) innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Digitales Mammographiesystem
- Vakuumbiopsiesystem mit automatischer Nadelführung und Vakuumbiopsienadeln mit Nadeldicken von 11G oder dicker sowie passende Microclips
- Vorhalten von Notfallmedikamenten und Möglichkeit zur Infusions- und Schockbehandlung, Reanimation und manueller Beatmung
Dokumentationsvorgaben
- Genaue Vorgaben an Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie (gemäß § 7 der QS-Vereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust)
- Überprüfung der Dokumentation: aller 2 Jahre von jeweils 10 abgerechneten Fällen
- Jährliche Meldung aller Vakuumbiopsien (Indikation, histopathologischer Befund)an die KV Sachsen
Grundsätzliche Einschränkungen
- Genehmigungspflichtige Leistung Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass die festgelegten Mindestanforderungen bezüglich der jährlich durchzuführenden Vakuumbiopsien erfüllt werden und der Arzt an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation teilnimmt.