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Vakuumbiopsie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • Vakuumbiopsie im Rahmen der kurativen Versorgung GOP 34274
  • Vakuumbiopsie im Rahmen des Mammographie-Screenings GOP 01759

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Fachliche Anforderungen

  • Genehmigung für die kurative Mammographie
  • oder
  • Genehmigung Programmverantwortlicher Arzt im Mammographie-Screening
  • oder
  • Genehmigung für Biopsie unter Röntgenkontrolle im Mammographie-Screening
  • und
  • 25 Stanzbiopsien (Ultraschallkontrolle)
  • und
  • 25 Vakuumbiopsien (Röntgenkontrolle) innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • Digitales Mammographiesystem
  • Vakuumbiopsiesystem mit automatischer Nadelführung und Vakuumbiopsienadeln mit Nadeldicken von 11G oder dicker sowie passende Microclips
  • Vorhalten von Notfallmedikamenten und Möglichkeit zur Infusions- und Schockbehandlung, Reanimation und manueller Beatmung

Dokumentationsvorgaben

  • Genaue Vorgaben an Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie (gemäß § 7 der QS-Vereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust)
  • Überprüfung der Dokumentation: aller 2 Jahre von jeweils 10 abgerechneten Fällen
  • Jährliche Meldung aller Vakuumbiopsien (Indikation, histopathologischer Befund)an die KV Sachsen

Grundsätzliche Einschränkungen

  • Genehmigungspflichtige Leistung
  • Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass die festgelegten Mindestanforderungen bezüglich der jährlich durchzuführenden Vakuumbiopsien erfüllt werden und der Arzt an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation teilnimmt.
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